Allgemeine Geschäftsbedingungen von aboalarm

Aktualisiert: 1. Oktober 2024

§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderung

  1. Die Aboalarm GmbH, c/o Regus, Landsberger Str. 302, 80687 München, vertreten durch den Geschäftsführer Frederik Fröhle, nachfolgend "aboalarm" genannt, stellt den Nutzern unter www.aboalarm.de ein Webportal zur Verfügung, auf dem die Nutzer viele ihrer mit Dritten bestehenden Dauerschuldverhältnisse (z.B. Zeitschriften-Abos, Mobilfunk- oder Pay-TV-Verträge) verwalten können, um sich einen Überblick über die jeweiligen Vertragslaufzeiten zu verschaffen und/oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen Kündigungen zu initiieren oder sich an Kündigungen erinnern zu lassen.

  2. Eine Registrierung ist zur Nutzung des Webportals möglich, aber nicht für alle Funktionen zwingend erforderlich.

  3. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen aboalarm und dem jeweiligen Nutzer und gelten ausschließlich.

  4. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, aboalarm hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

  5. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  6. Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools ist den Nutzern untersagt.

§ 2 Mobile App Download

Der Download der App ist – etwaige Verbindungskosten ausgenommen – kostenlos. Es entstehen insbesondere keine Kosten für die Vertragsverwaltung und Kündigungserinnerungen. Der Nutzer wird gemäß der Apple- und Google-Play-Richtlinien vor jedem Kauf eines Dokumentenversands (z.B. Kündigungsschreiben, Widerrufschreiben) entsprechend der gesetzlichen Regelungen gefragt, ob er diesen auch tatsächlich tätigen will. Die Abrechnung erfolgt über das iTunes- bzw. Google-Play-Konto des Nutzers via In-App-Kauf.

§ 3 Registrierung für aboalarm

  1. Funktionen, bei denen zur Erbringung der Dienstleistung durch aboalarm eine Registrierung nicht zwingend erforderlich ist, können die Nutzer auch ohne vorherige Registrierung nutzen. Unternehmer im Sinne des § 1 Nr. 5 dieser AGB dürfen die Dienste von aboalarm nur nutzen, wenn sie ein entsprechendes gewerbliches Nutzerkonto angelegt haben.

  2. Voraussetzung für die Nutzung von Funktionen, bei denen zur Erbringung der Dienstleistung eine Registrierung zwingend erforderlich ist, ist das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen mindestens der als "Pflichtfeld" bezeichneten Eingabefelder im Registrierungsdialog durch den Nutzer.

  3. Die Registrierung bei aboalarm ist kostenfrei. Sofern einzelne Funktionen kostenpflichtig sind, wird dies vorher dem Nutzer angezeigt.

  4. Es können sich nur geschäftsfähige Nutzer registrieren. Minderjährige Nutzer bedürfen der Einwilligung derer gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern).

  5. Die Nutzer dürfen jeweils nur ein Nutzerkonto anlegen und dürfen sich nicht als andere Personen ausgeben oder sonst über ihre Identität oder deren Adressdaten täuschen.

  6. Anmeldedaten, insbesondere Adress- und Kontaktdaten sind stets aktuell zu halten und vor dem Zugriff Unberechtigter zu schützen.

  7. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. aboalarm behält sich vor, den Abschluss eines Nutzungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wegen falscher Angaben bei der Anmeldung, Zweifeln an der rechtlichen Existenz des Nutzers oder Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 4 Leistungen von aboalarm, Vertragsschluss

  1. Allgemeines

a) aboalarm stellt den Nutzern einen Service zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Nutzer viele ihrer mit Dritten bestehenden Dauerschuldverhältnisse selbst und auf eigene Verantwortung verwalten können.

b) aboalarm bietet eine Verfügbarkeit der Server von 99 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von aboalarm liegen (z.B. höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse), nicht zu erreichen sind. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich auf der Webseite angekündigt. aboalarm wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

c) aboalarm darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zur Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen.

  1. Funktion Kündigungsversand (Brief, Einschreiben, Fax oder E-Mail)

a) aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenpflichtigen Funktion „Faxversand“ einen Computer-Faxdienst zur Verfügung, mit dem der Nutzer den Versuch unternehmen kann, ein von aboalarm erstelltes und vom Nutzer selbst individuell anpassbares Kündigungsschreiben oder ein eigenes, vom Nutzer selbst erstelltes Kündigungsschreiben an den vom Nutzer gewählten Empfänger zu übermitteln. aboalarm kann nach eigenem Ermessen statt Faxversand den Versand eines Briefes oder einer E-Mail wählen, wenn der zu kündigende Anbieter zum Beispiel keinen Faxanschluss mehr zur Verfügung stellt oder eine Kündigung per Fax aus anderen Gründen nicht sinnvoll und/oder für aboalarm unzumutbar ist.

b) aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenpflichtigen Funktion „Einschreiben“ einen portalbasierten Briefdienst zur Verfügung, mit dem der Nutzer den Versuch unternehmen kann, ein von aboalarm erstelltes und vom Nutzer selbst individuell anpassbares Kündigungsschreiben oder ein eigenes, vom Nutzer selbst erstelltes Kündigungsschreiben an den vom Nutzer gewählten Empfänger über den Dienst von aboalarm als eingeschriebenen Brief zu versenden. aboalarm kann nach eigenem Ermessen statt dem Versand eines Briefes den Versand per Fax oder einer E-Mail wählen, wenn der zu kündigende Anbieter bekanntermaßen Probleme bei der Annahme von Einschreiben bereitet oder eine Kündigung per eingeschriebenem Brief aus anderen Gründen nicht sinnvoll und/oder für aboalarm unzumutbar ist.

c) Das Abschicken der verbindlichen Bestellung durch den Nutzer gilt als Annahme des Angebots seitens aboalarms auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots durch den Nutzer zustande.

d) Der Nutzer hat weder einen Anspruch darauf, dass das Kündigungsschreiben dem Dritten tatsächlich zugeht, noch dass die Kündigung formwirksam ist oder die Kündigungsfrist eingehalten wird. Die von aboalarm angebotene Dienstleistung erschöpft sich in dem bloßen Versuch, das jeweilige Kündigungsschreiben an den Dritten telekommunikativ zu übermitteln (Fax/E-Mail) und/oder den Brief auf den Postweg zu bringen, zum Beispiel durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe bei einer Postgeschäftsstelle.

e) Die von aboalarm bereitgestellte Hard- und Software unternimmt hierzu nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Nutzer automatisch den Versuch, das vom Nutzer erstellte Kündigungsschreiben an die vom Nutzer angegebene Faxnummer zu faxen oder anderweitig vertragsgemäß zu übersenden.

  1. Funktion Kündigungserinnerung

a) aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenlosen Funktion "Kündigungserinnerung" einen Service zur Verfügung, bei dem der Nutzer unter anderem Beginn und Ende der mit Dritten vereinbarten Dauerschuldverhältnisse sowie die Dauer der mit diesen vereinbarten Kündigungsfristen selbst eintragen kann.

b) Der Nutzer kann selbst Termine eintragen, an die ihn aboalarm per E-Mail erinnern soll – beispielsweise an das Nahen einer Kündigungsfrist.

c) Der E-Mail-Server von aboalarm sendet an dem vom Nutzer gewählten Tag spätestens um 24:00 Uhr automatisch eine E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse ab, in der dieser auf den von ihm eingetragenen Termin hingewiesen wird.

  1. Funktion Erstellen eines Kündigungsschreibens

a) aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenpflichtigen Funktion "Erstellen eines Kündigungsschreibens" eine Online-Applikation zur Verfügung, mit deren Hilfe der Nutzer eigenverantwortlich anhand vorgegebener Textbausteine sein individuell auf ihn abgestimmtes Kündigungsschreiben an Dritte selbst erstellen kann.

b) Eine Überprüfung des Kündigungsschreibens auf Rechtswirksamkeit im Einzelfall findet durch aboalarm nicht statt.

  1. Funktion Kündigungsadressen

a) aboalarm bietet mit der kostenlosen Funktion „Kündigungsadressen“ eine Datenbank an, die die Adressdaten vieler häufig nachgefragter Unternehmen enthält.

b) aboalarm übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der angegebenen Daten.

  1. Funktion Tarifvergleich

a) aboalarm stellt dem Nutzer über die Verivox GmbH mit der kostenlosen Funktion „Tarifvergleich“ eine Online-Applikation zur Verfügung, die einen nicht abschließenden Überblick über bestehende Tarife bei Mobilfunk-, DSL- und anderen Anbietern ermöglicht. Etwaige Verträge kommen nicht mit aboalarm zustande, sondern ausschließlich mit der Verivox GmbH, die auf solchen Unterseiten auch als Anbieter gekennzeichnet ist.

b) aboalarm übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten.

  1. Funktion Widerrufen

a) aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenpflichtigen Funktion „Widerrufen“ einen Dienst zum Dokumentenversand zur Verfügung, mit dem der Nutzer den Versuch unternehmen kann, ein von aboalarm erstelltes und vom Nutzer selbst individuell angepasstes Widerrufsschreiben oder ein eigenes, vom Nutzer selbst erstelltes Widerrufsschreiben an den von ihm gewählten Empfänger zu übermitteln.

b) Das Abschicken der verbindlichen Bestellung durch den Nutzer gilt als Annahme des Angebots seitens aboalarms auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebots durch den Nutzer zustande.

c) Der Nutzer hat weder einen Anspruch darauf, dass das Widerrufsschreiben dem Dritten tatsächlich zugeht, noch dass der Widerruf formwirksam ist oder die Widerrufsfrist eingehalten wird. Die von aboalarm angebotene Dienstleistung erschöpft sich in dem bloßen Versuch, das jeweilige Widerrufsschreiben an den Dritten telekommunikativ (Fax/E-Mail) zu übermitteln und/oder einen Brief auf den Postweg zu bringen, zum Beispiel durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe bei einer Postgeschäftsstelle.

d) Die von aboalarm bereitgestellte Hard- und Software unternimmt hierzu nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Nutzer automatisch den Versuch, das vom Nutzer erstellte Widerrufsschreiben an die vom Nutzer angegebene Faxnummer zu faxen oder anderweitig vertragsgemäß zu übermitteln.

  1. Funktion Vertragscheck

aboalarm stellt dem Nutzer mit der kostenfreien Funktion „Vertragscheck“ einen Dienst zur Verfügung, mit dem der Nutzer von aboalarm auf Basis seiner Kontoabbuchungen feststellen lassen kann, ob es für seine Laufzeitverträge Optimierungsbedarf gibt. Nach Abschluss der Analyse bekommt der Nutzer eine E-Mail mit der Info, dass sein Vertragscheck fertig ist inklusive eines Links zur Auswertungsseite. Auf der Übersichtsseite kann der Nutzer wählen, ob er einen Vertrag kündigen, eine Erinnerung speichern oder die Transaktion ignorieren möchte. Aboalarm schuldet in diesem Zusammenhang keinen Einsparerfolg oder Ähnliches, sondern hilft ausschließlich dabei, einen Überblick über die Verträge anzufertigen. Dies ist nur mit Diensten möglich, die in der Datenbank von aboalarm existieren. Deshalb kann aboalarm nicht garantieren, dass alle Laufzeitverträge gefunden werden.

§ 5 Nutzungsentgelte, Rechnungsstellung, Sperrung

  1. Die Nutzung von aboalarm ist kostenlos, soweit sich nicht aus der Leistungsbeschreibung auf www.aboalarm.de etwas anderes ergibt.

  2. Die Preise für die von aboalarm angebotenen kostenpflichtigen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf www.aboalarm.de.

  3. Bei dem Entgelt für die Funktion „Kündigungsversand“ bzw. „Widerruf“ handelt es sich – soweit ein solches anfällt – um ein einmaliges Entgelt. Die Zahlungspflicht entsteht unabhängig vom Erfolg der Übermittlung mit Zustandekommen des Vertrages. Das Entgelt ist mit Zugang der Zahlungsaufstellung beim Nutzer zur Zahlung fällig, jedoch nicht vor Absenden des Versandnachweises an den Nutzer.

  4. Bei der Zahlungsweise „Rechnung” erfolgt die Rechnungsstellung rein elektronisch. Der Nutzer stimmt dem Empfang von Rechnungen per E-Mail zu.

  5. Gerät der Nutzer mit der Zahlung des Entgelts in Verzug, ist aboalarm nach Androhung in Textform und Fristsetzung von einer Woche berechtigt, den Account bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Rechnungen des Nutzers zu sperren.

§ 6 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, die von aboalarm angebotenen Funktionen nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.

  2. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten und insbesondere sein Passwort ordnungsgemäß aufzubewahren, geheim zu halten und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Nutzer hat auch dafür Sorge zu tragen, dass sein Passwort ausreichend sicher gewählt ist.

  3. Der Nutzer verpflichtet sich im Falle einer Registrierung, alle Änderungen der bei der Registrierung in "Pflichtfeldern" angegebenen Daten über den persönlichen Bereich unverzüglich mitzuteilen.

  4. Der Nutzer verpflichtet sich, für sämtliche Erinnerungs- und Versandbestätigungs-E-Mails von aboalarm unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse ein jederzeit erreichbares Postfach bereitzuhalten.

  5. Der Nutzer verpflichtet sich, die aus der unverbindlichen Adressdatenbank von aboalarm entnommenen Kontaktdaten der Unternehmen anhand seiner ihm vorliegenden Vertragsunterlagen vor Abschicken der Kündigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

  6. Der Nutzer verpflichtet sich, die Vertragsdaten wie Vertragspartner, Vertragsbeginn, Vertragsende oder Kündigungsfrist aus seinen Unterlagen zu entnehmen, wahrheitsgemäß einzutragen und die Kündigungsfristen selbst auszurechnen oder ausrechnen zu lassen.

  7. Der Nutzer ist verpflichtet, in Zweifelsfällen über den genauen Fristablauf rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist Rat bei einem zugelassenen Rechtsanwalt oder einer zugelassenen Rechtsanwältin einzuholen. aboalarm bietet keine Rechtsberatung im Einzelfall.

  8. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung der aboalarm App, diese stets auf dem aktuellsten Stand zu halten. Die App ist auf dem aktuellsten Stand, wenn die aktuellste im Apple App Store bzw. Google Play Store verfügbare Version installiert ist.

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Der kostenfreie Zugang zum persönlichen Bereich läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.

  2. Der Vertrag über die kostenpflichtige Funktion „Kündigung sofort abschicken“ oder „Widerruf sofort absenden“ endet mit Absenden des Versandnachweises an den Nutzer.

§ 8 Haftung

  1. aboalarm haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Sofern aboalarm die Daten eines Nutzers auf dessen Anfrage hin an einen Dritten weitergibt, übernimmt aboalarm keine Verantwortung für etwaige Schäden, die dem Nutzer durch den Dritten entstehen.

  3. Für sonstige Schäden haftet aboalarm nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten).

  4. In den Fällen der Nr. 3 ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von aboalarm.

§ 9 Höhere Gewalt

aboalarm ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik und Naturkatastrophen) befreit. Als höhere Gewalt gelten auch alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Diensteanbieter. Für den Fall, dass aboalarm trotz aller zumutbaren Anstrengungen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann, ist aboalarm für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit.

§ 10 Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes gilt jeweils die aktuelle Datenschutzerklärung, die jederzeit unter <www.aboalarm.de/datenschutz.html> abgerufen werden kann.

§ 11 Änderung der AGB

Diese Nutzungsbedingungen können von aboalarm ergänzt, abgeändert oder für ungültig erklärt werden. aboalarm behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform per E-Mail mitgeteilt. Wenn der Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail den geänderten Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat, gelten diese als angenommen. aboalarm wird den Nutzer bei der Benachrichtigung, die die geänderten Nutzungsbedingungen enthält, auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist und die Möglichkeit des Widerspruchs besonders hinweisen.

§ 12 Sonderleistung Kündigungsgarantie

aboalarm bietet dem Nutzer nicht nur die Möglichkeit seine Abos zu verwalten, sondern auch diese zu kündigen. aboalarm steht dafür ein, dass eine Kündigung, die durch aboalarm versendet wurde, auch tatsächlich wirksam ist. Deshalb bietet aboalarm für den Nutzer eine Kündigungsgarantie für ausgewählte Anbieter an. Die Kündigungsgarantie besteht ohne Beeinträchtigung eventueller gesetzlich bestehender Rechte. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Risiken, die durch eine fehlerhafte Kündigung bestehen, werden von aboalarm gemäß folgender Bedingungen getragen:

  1. Inhalt der Kündigungsgarantie

Die Kündigungsgarantie beinhaltet das Versprechen, dass aboalarm unter bestimmten Voraussetzungen eine erfolgreiche Kündigung erwirkt und somit das Vertragsverhältnis zum jeweiligen Anbieter, für den die Kündigungsgarantie gilt, beendet wird. Die Kundensupport-Mitarbeiter von aboalarm stehen dem Nutzer als persönliche Ansprechpartner bei einem Fehlverhalten des Vertragspartners zur Seite. Für den Fall, dass der Anbieter auch nach der Hilfestellung des aboalarm Supports sich weigert, die Kündigung zu akzeptieren, bietet aboalarm dem Nutzer kostenlose anwaltliche Hilfe an. Sollte es dennoch dazu kommen, dass das Vertragsverhältnis trotz Kündigungsmöglichkeit nicht beendet werden konnte, übernimmt aboalarm die Vertragsfolgekosten gemäß dieser Bedingungen.

  1. Leistungsumfang der Kündigungsgarantie

a) aboalarm stellt dem Nutzer kostenfreie anwaltliche Hilfe zur Verfügung, wenn sich der Anbieter weigern sollte, die Vertragsbeendigung durch die Kündigung zu akzeptieren. aboalarm bietet die Unterstützung eines erfahrenen und langjährigen Partner-Anwalts an, um die Rechte des Nutzers durchzusetzen. Die Kosten hierfür werden von aboalarm getragen. Davon umfasst sind die Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit als auch die notwendigen Kosten des Verfahrens.

b) aboalarm übernimmt, wenn die Rechtsverfolgung erfolglos ist, die durch die ungewollte Vertragsverlängerung entstandenen Mehrkosten wie folgt:

aa) aboalarm übernimmt die komplette Grundgebühr für den ungewollt verlängerten Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt, wenn der Vertrag ersatzlos gekündigt werden sollte, d.h. wenn nicht ein anderer Vertrag mit dem gleichen Vertragsziel bei einem anderen oder bei demselben Anbieter abgeschlossen wurde/werden soll.

bb) Die volle Grundgebühr für den bestehenden Vertrag wird bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt außerdem übernommen, wenn ein neuer Vertrag mit gleichem Vertragsziel abgeschlossen wurde, um den bestehenden Vertrag zu ersetzen und der Kunde nun wegen der fehlgeschlagenen Kündigung zwei Verträge mit gleichem Vertragsziel hat.

cc) Sollte der Vertrag durch einen neuen (günstigeren) Vertrag mit dem gleichen Vertragsziel ersetzt werden, übernimmt aboalarm die Differenz zwischen dem günstigeren und dem noch bestehenden Vertrag, wenn der neue Vertrag wegen des bestehenden Vertrages nicht abgeschlossen wurde.

dd) Dass die Möglichkeit des Abschlusses eines neuen günstigeren Vertrages bestand, muss vom Nutzer nachgewiesen werden.

ee) Vertragsziel bedeutet die Art und der Inhalt des Vertrages. Der bestehende Vertrag sollte also durch einen Vertrag, der die identische (Dienst-)Leistung zum Gegenstand hat, ersetzt werden (z.B. kann ein Handyvertrag nicht durch einen Internetvertrag mit Telefonanschluss ersetzt werden).

  1. Wann gilt die Kündigungsgarantie?

Sollte eine durch aboalarm versendete Kündigung vom Anbieter nicht akzeptiert werden und der Nutzer deshalb weiter an den nun ungewollten Vertrag gebunden sein, kann der Nutzer die Kündigungsgarantie in Anspruch nehmen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Bei dem Kündigungsempfänger handelt es sich um einen Anbieter, für den die Kündigungsgarantie gilt (erkennbar an dem Kündigungsgarantie-Siegel).

b) Die Kündigung wurde frist- und formgerecht, nötigenfalls mit ausreichender Begründung versehen, mindestens 4 Werktage (nicht Samstage, Sonn- und Feiertage) vor Ablauf der Kündigungsfrist an den Anbieter via aboalarm unter Beachtung der AGB (insb. § 7) von aboalarm versandt.

c) Bei Erklärung eines Widerrufs, der als Kündigung oder „Widerruf & Kündigung“ bezeichnet ist, gilt die Kündigungsgarantie nicht für die Durchsetzung eines ausgeübten Widerrufsrechts, wenn der Anbieter diesen als Kündigung behandelt.

d) Die Kündigung bezieht sich nur auf eine Kundennummer. Bei mehreren Verträgen/Anschlüssen ist für jeden Vertrag/jede Kundennummer eine eigene Kündigung zu verschicken

e) Der Nutzer hat eine reguläre, ordentliche Kündigung verschickt. Kein Anspruch besteht bei einer Sonderkündigung, einer außerordentlichen Kündigung oder einem Widerruf. Ausnahme: Bei Online-Dating-Anbietern, für die die Kündigungsgarantie gilt, unterstützt aboalarm den Nutzer bei der Umsetzung der schnellstmöglichen Beendigung des Vertrages.

f) Seit Versand der Kündigung durch den Nutzer sind höchstens 4 Wochen vergangen und der Nutzer hat keine Kündigungsbestätigung vom Anbieter erhalten oder der Anbieter hat dem Nutzer schriftlich oder in Textform mitgeteilt, dass er die Kündigung nicht akzeptiert. Nach 14 Tagen bekommt der Nutzer einen Reminder von aboalarm per E-Mail mit der Bitte um Feedback, so dass der Nutzer daran erinnert wird und gegebenenfalls direkt darauf antworten kann.

g) Die Kündigungsgarantie gilt, wenn das Fehlschlagen der Kündigung auf einem Fehler des Anbieters beruht. Die Kündigungsgarantie gilt zusätzlich auch bei einem Fehler von aboalarm (insb. technische Fehler, ausgenommen höhere Gewalt s. AGB § 9).

h) Sofern der Nutzer die aboalarm App verwendet, muss zum Zeitpunkt der Nutzung die aktuellste im Apple App Store bzw. Google Play Store verfügbare Version installiert sein. Die Kündigungsgarantie erlischt, wenn der Nutzer den Text des Kündigungsschreibens so verändert, dass nach dem Sinngehalt keine Kündigung mehr vorliegt, der selbst erstellte und/oder zum Standardtext hinzugefügte Text beleidigend und/oder bedrohend ist oder die Rechte Dritter verletzt. Weiterhin erlischt die Kündigungsgarantie, wenn der Nutzer gegenüber aboalarm unwahre Angaben über den Streitfall macht (Gesprächsverlauf, Fristen usw.) oder wenn der Nutzer den Kündigungsempfänger verändert.

  1. Was muss der Nutzer tun, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können?

Liegen die o.g. Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Garantie vor, muss der Nutzer innerhalb von spätestens 4 Wochen nach Kündigungsversand Kontakt mit dem aboalarm Kundensupport aufnehmen und folgende Mitwirkungspflichten erfüllen:

a) Der Nutzer verpflichtet sich, keine Leistungen der Gegenseite mehr nach Ablauf des durch die Kündigung errechneten Beendigungszeitpunkts in Anspruch zu nehmen.

b) Der Nutzer muss entsprechend der Vorgaben des Kundensupports von aboalarm mit dem Kündigungsempfänger kommunizieren.

c) Alle geforderten relevanten Informationen müssen an aboalarm und an den von aboalarm genannten Partner-Anwalt innerhalb des geforderten Zeitraums (regelmäßig 14 Tage) übermittelt werden.

d) Bei Aufforderung durch aboalarm muss eine Bevollmächtigung des Partner-Anwalts durch den Nutzer erfolgen, die Kosten hierfür übernimmt aboalarm.

e) Der Nutzer muss bei der Rechtsverfolgung im von aboalarm und dem Partner-Anwalt berechtigtermaßen geforderten Umfang mitwirken.

f) Bei Aufforderung muss eine nochmalige Versendung der Kündigung via aboalarm erfolgen. Die hierbei entstehenden Kosten trägt aboalarm.

  1. Besondere Bestimmungen:

a) aboalarm übernimmt keine Verantwortung für folgende (Rück-)Zahlungen:

aa) Rückzahlungen für zurückgesendete oder zurückzusendende (Miet-)Geräte bei Vertragsende (wie bspw. Router).

bb) Doppelte Abbuchungen auf dem Bankkonto des Nutzers durch den Anbieter auf Grund von technischen Problemen beim Anbieter. In diesem Fall kann der Nutzer eine Rückbuchung über die Bank verlangen.

cc) Abbuchungen vom Bankkonto des Nutzers nach Ende des Vertragsverhältnisses und vorliegender Bestätigung des Vertragsendes durch den Anbieter. In diesem Fall kann der Nutzer eine Rückbuchung über die Bank veranlassen.

b) aboalarm übernimmt grundsätzlich keine Verantwortung für Wertersatz oder Schadensersatzforderungen des Anbieters gegenüber dem Nutzer nach Bestätigung des erfolgreichen Widerrufs bzw. der Kündigung.

  1. Wie erhält der Nutzer die Erstattung?

Sollte der Fall eintreten, dass das Vertragsverhältnis nicht beendet wird und dem Nutzer durch die ungewollte Vertragsverlängerung Mehrkosten entstehen, ersetzt aboalarm diese Kosten unter Berücksichtigung dieser Bedingungen, sobald sie vom Nutzer geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung ist möglich, sobald die Zahlungen für den ungewollten Vertrag an den Anbieter geleistet wurden und der Nutzer diese Zahlung nachweisen kann.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen aboalarm und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von aboalarm als Gerichtsstand vereinbart.

  3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder aboalarm diese anerkannt hat.

  4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Dieser Vertragstext wird von aboalarm bei Vertragsschluss gespeichert und ist für den Nutzer auch nach Vertragsschluss im Rahmen der vereinbarten Verfügbarkeit der Webseite jederzeit abrufbar unter https://www.aboalarm.de/agb.

Aktualisiert: 1. Oktober 2024